Kolonialgesellschaft
Organisation zur Kolonisation, Emigration, Agitation oder Handelswirtschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt Gesellschaften als Rechtsform. Für gesellschaftliche Folgen des Kolonialismus siehe u. a. Apartheid und Assimilation. Für das Schiff der Deutschen Kolonialgesellschaft siehe Kolonialgesellschaft (Schiff).
Kolonialgesellschaften (auch Kolonisationsgesellschaften) waren Gesellschaften sehr verschiedener Bestimmung und Rechtsformen. Mit Ausnahme von Typ 1 ging es dabei um deutschen Kolonialismus.
Nach der Bestimmung fasst man folgende Gesellschaftstypen zusammen:
- Organisationen für die Kolonisierung und Regierung ganzer Gebiete
- Gesellschaften für Auswanderung und Überführung von Menschen nach fremden Ländern
- Gesellschaften für agitatorische Zwecke
- Gesellschaften für den Betrieb verschiedener wirtschaftlicher Unternehmungen in Kolonien, meist als private Kapitalgesellschaft organisiert.