Komplementär (Gesellschaftsrecht)
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Komplementär (Gesellschaftsrecht)?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG). Ein nur beschränkt haftender Gesellschafter ist der Kommanditist.