Kondominium
gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger über ein Gebiet / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den Begriff aus dem Völkerrecht. Für weitere Bedeutungen siehe Condominium.
Kondominium oder Kondominat (von lateinisch con-dominium, also „gemeinsame Herrschaft“, deutsch Gemein- oder Gesamtherrschaft bzw. Samtherrschaft) ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger (Kondominanten) über ein Gebiet. Auch das jeweilige Gebiet selbst wird als Kondominium bezeichnet.