Konklave Januar 1276
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Das Konklave von Januar 1276 (21.–22. Januar) war die erste Papstwahl, die nach den Regeln der Konstitution Ubi periculum von 1274 abgehalten wurde, mit der Papst Gregor X. das päpstliche Konklave begründet hatte. Gemäß Ubi periculum sollten Kardinäle sich zur Wahl in eine abgeschlossenen Bereich zurückziehen, in dem nicht einmal separate Räume zugelassen waren. Kein Kardinal durfte mehr als einen Diener haben, wenn er nicht krank war. Essen sollte durch ein Fenster geliefert werden; nach drei Tagen Dauer des Konklaves sollten die Kardinäle nur noch eine Mahlzeit pro Tag erhalten, nach fünf Tagen nur noch Wasser und Brot. Während des Konklaves sollte kein Kardinal irgendwelche kirchlichen Einnahmen erhalten. Diese Bestimmungen wurden im Ermessen der Kardinäle regelmäßig außer Acht gelassen, insbesondere das Erfordernis, ohne Kontakt zur Außenwelt zu sein.