Kriegsrecht und Ausnahmezustand in der Türkei
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Seit 1940 hat es entweder in der gesamten Türkei oder bestimmten Provinzen immer wieder außergewöhnliche Formen des Regierens gegeben. Nach den Artikeln 119–122 der Verfassung der Republik Türkei aus dem Jahre 1982 gibt es vier Formen der ungewöhnlichen Herrschaft: Kriegsrecht (sıkıyönetim), Ausnahmezustand (olağanüstü hal), Mobilmachung (seferberlik) und Kriegszustand (savaş hali).