• EinleitungKriegsverbrechen
  • BegriffsbestimmungAllgemeiner SprachgebrauchVölkerrechtlicher Begriff
  • Völkerrechtlich strafbare Kriegsverbrechen
  • Geschichtliche EntwicklungEntwicklung bis zum Ersten WeltkriegEntwicklung nach dem Ersten Weltkrieg / ZwischenkriegszeitEntwicklung infolge des Zweiten WeltkriegsJüngere Entwicklungen
  • Umsetzung in nationales RechtDeutschlandSchweizÖsterreich
  • Literatur
  • Weblinks
  • Einzelnachweise
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Kriegsverbrechen

schwere Verstöße gegen die Regeln des Kriegsvölkerrechts und meistens auch gegen die Menschlichkeit / aus Wikipedia, der freien encyclopedia

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Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße von Angehörigen eines kriegführenden Staates gegen die Regeln des in internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts, deren Strafbarkeit sich unmittelbar aus dem Völkerrecht ergibt.[1] Kriegsverbrechen zählen zu den Kernverbrechen des Völkerstrafrechts und unterfallen dem Weltrechtsprinzip.

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Anklagebank beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vorne), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter)
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