Landeskommissärbezirk Konstanz
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Der Landeskommissärbezirk Konstanz mit Sitz in Konstanz war nach dem Gesetz über die Organisation der Inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 einer von vier Landeskommissärbezirken in Baden. Die bisherigen vier Kreise wurden aufgelöst und die nunmehr 59 Bezirksämter direkt dem Ministerium des Innern unterstellt. Als Aufsichtsbehörde wurden den Bezirksämtern vier Landeskommissäre übergeordnet.
Neben dem Landeskommissärbezirk Konstanz gab es noch den Landeskommissärbezirk Freiburg, den Landeskommissärbezirk Karlsruhe und den Landeskommissärbezirk Mannheim.