Landgericht Windsheim
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Das Landgericht Windsheim war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Windsheim im heutigen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Windsheim errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen.