Landsturm
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Der Landsturm war im Militärwesen seit dem 15. Jahrhundert „das letzte Aufgebot“ aller Wehrpflichtigen, die weder dem Landheer noch der Marine angehören, zur Abwehr eines feindlichen Einfalls.
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Landsturm in den Koalitionskriegen (vgl. Erwähnung in Joseph Glänz und ) --Flominator 11:05, 18. Aug. 2013 (CEST). Ergänzung: Gleiches gilt für den Landsturm im Nationalsozialismus. --Merkið (Diskussion) 17:25, 19. Mär. 2016 (CET)
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