Leihvertrag
unentgeltliche befristete Gebrauchsüberlassung einer Sache / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch auf Zeit überlassen wird (vgl. deutsches Recht: §§ 598 ff. BGB, österreichisches Recht: §§ 971 ff. ABGB).
Umgangssprachlich findet der Begriff der Leihe jedoch auch bei der Vermietung gegen Entgelt Verwendung, zum Beispiel beim Leihwagen, dem „Video-Verleih“, „Boots-Verleih“, „Fahrrad-Verleih“.