Leipziger Fuß
Silberanteil einer Münze / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Leipziger Fuß bezeichnet eine ursprünglich 1687 von Kurbrandenburg getroffene Festlegung eines Münzfußes für Silbermünzen („12-Taler-Fuß“) zur Ablösung des Zinnaer Münzfußes.