Liste der Abgeordneten zum Landtag von Niederösterreich (III. Gesetzgebungsperiode)
Mitglieder des Landtages von Niederösterreich in der III. Gesetzgebungsperiode / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Diese Liste der Abgeordneten zum Landtag von Niederösterreich (III. Gesetzgebungsperiode) listet alle Abgeordneten des Landtags von Niederösterreich während der III. Gesetzgebungsperiode auf, wobei die Gesetzgebungsperiode vom 21. Mai 1932 bis zum 22. November 1934 reichte. Nach den Landtagswahlen vom 24. April 1932 entfielen 28 der 56 Mandate auf die Christlichsoziale Partei (CS), 20 Mandate auf die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) und 8 Mandate auf Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP). Der Landtag wählte am 21. Mai 1932 die Landesregierung Buresch III.
Nach der Bundesverfassungsnovelle 1929 hatte der Landtag von Niederösterreich 1932 durch eine Wahlrechtsreform die Anzahl der Mandate von 60 auf 56 gesenkt. Dies war nötig geworden, nachdem die Bundesverfassung die Zahl der Abgeordneten an die Bevölkerungszahl der Bundesländer gekoppelt hatte und Niederösterreich nach der letzten Volkszählung von 1923 unter 1,5 Millionen Einwohner hatte. Gleichzeitig reformierte der Landtag von Niederösterreich auch die Größe der Wahlkreise. Niederösterreich hatte zuvor die größten Wahlkreise in Österreich besessen, weshalb die ursprünglich vier Wahlkreise jeweils in zwei Teile geteilt wurden. Die Mandate verteilten sich in der Folge folgendermaßen: Wahlkreis 1 (Eisenwurzen) 5, Wahlkreis 2 (Traisengau) 9, Wahlkreis 3 (Steinfeld) 8, Wahlkreis 4 (Wiener Boden), Wahlkreis 5 (Marchfeld) 7, Wahlkreis 6 (Weingau) 6, Wahlkreis 7 (Waldviertel) 6 und Wahlkreis 8 (Wachau) 5 Mandate. Neben der Wahlkreisreform führte der Landtag von Niederösterreich auch ein zweites Ermittlungsverfahren ein, sodass bei der Landtagswahl 1932 auch Reststimmenmandate vergeben wurden.
Die Abgeordneten der Nationalsozialistischen Partei verloren ihr Mandat nach dem Verbot der Partei am 23. Juni 1933. Die sozialdemokratischen Abgeordneten ereilte dasselbe Schicksal nach dem Ausbruch der Februarkämpfe. Ihnen wurden die Mandate am 16. Februar 1934 aberkannt.