Liste von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz
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Die Liste von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz enthält die im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfassten Stoffe der Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, Handel und Abgabe verboten; etwa LSD), Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel, Handel erlaubt, Abgabe verboten; etwa Ausgangsstoffe wie Cocablätter) und Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel, Abgabe nach BtMVV; etwa Morphin) zu § 1 Abs. 1 BtMG.
Grundlagen für den Verkehr mit Betäubungsmitteln sind internationale Abkommen mit dem Ziel, den Missbrauch von Suchtstoffen zu bekämpfen. Verschreibungsfähige Betäubungsmittel dürfen nur verordnet werden, wenn ihre Anwendung begründet ist und der beabsichtigte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann (vgl.§ 13 Abs. 1 BtMG).