Magister iuris

Akademischer Titel für Absolventen eines Studiums der Rechtswissenschaften / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der akademische Grad des Magister iuris (Mag. iur., Mag. jur., mag. jur. oder Mag. Jur.; lateinisch), zu deutsch „Lehrer“ oder „Meister des Rechts“, stellt eine Abschlussbezeichnung eines grundständigen juristischen Studiengangs mit neun- bis zehnsemestriger Regelstudienzeit dar. Teilweise werden auch in davon abweichender Bedeutung postgraduale Master-of-Laws-Programme unter dieser Bezeichnung geführt.