Magistrat der Stadt Wien
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Der Magistrat der Stadt Wien, seit November 1920 zugleich Amt der Wiener Landesregierung[1], besteht nach der Wiener Stadtverfassung (WStV)[2][3] aus dem Bürgermeister, den amtsführenden Stadträten (derzeit Landesregierung und Stadtsenat Ludwig II), dem Magistratsdirektor (zugleich Landesamtsdirektor[4]) und der entsprechenden Anzahl von Bediensteten. Der Magistrat hat die Geschäfte der Gemeinde und des Landes Wien zu besorgen und behördliche Angelegenheiten zu erledigen, soweit damit nicht andere Organe betraut sind.[5] Er ist für Wien auch Bezirksverwaltungsbehörde. Der Begriff Magistrat besteht für eine in Wien tätige Behörde seit 1783.