Mandatsbescheid
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Unter Mandatsbescheid versteht das österreichische Verwaltungsrecht einen Bescheid ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren. Da ein ordentliches Ermittlungsverfahren die Regel ist, stellt der Mandatsbescheid die Ausnahme dar. Der Ausdruck „Mandatsbescheid“ findet sich im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz zwar nicht, er ist aber im juristischen Sprachgebrauch durchaus üblich.