Maßgeblicher Zeitpunkt
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Von der Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hängt im Verwaltungsprozessrecht ab, ob ein Verwaltungsakt bzw. seine Ablehnung oder Unterlassung rechtswidrig und eine verwaltungsgerichtliche Klage begründet ist (§ 113 VwGO).