Milchkönigin
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Als Milchkönigin werden im deutschsprachigen Raum Vertreterinnen verschiedener Institutionen der Milchwirtschaft bezeichnet. Auch in anderen Ländern werden solche Repräsentantinnen der milcherzeugenden oder -verarbeitenden Wirtschaft regelmäßig gewählt. Mitunter werden sie auch als „Milchprinzessin“ oder „Käsekönigin“ betitelt. In der Marketinglehre wird die Funktion als Produktkönigin definiert;[1] sie dient in diesem Falle der Vermarktung von regionalen oder nationalen Milchprodukten.