Münster/Hamm-Gesetz
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Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz)“ vom 9. Juli 1974 ordnete bei der Gebietsreform in der Region um die Städte Münster und Hamm auf der kommunalen Ebene an. Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft.