Verbotsgesetz 1947
österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem unter anderem die NSDAP verboten wurde / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Verbotsgesetz, kurz VerbotsG, ist ein bis heute gültiges österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP verboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde. Das Gesetz wurde unmittelbar vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa am 8. Mai 1945 von der provisorischen Staatsregierung beschlossen.[1]
Basisdaten | |
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Titel: | Verbotsgesetz 1947 |
Langtitel: | Verbotsgesetz 1947 |
Abkürzung: | VerbotsG |
Typ: | Bundesverfassungsgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Vereins- und Versammlungsrecht, Nebenstrafrecht |
Datum des Gesetzes: | Verbotsgesetz: 8. Mai 1945 StGBl. Nr. 13 / 1945 Verbotsgesetz 1947: 17. Februar 1947 BGBl. Nr. 25/1947 |
Inkrafttretensdatum: | 6. Juni 1945 bzw. 18. Februar 1947 |
Letzte Änderung: | BGBl. Nr. 148/1992 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Rechtsdogmatisch wichtig begründete Wilhelm Malaniuk 1945 die Zulässigkeit der Nichtanwendung des Rückwirkungsverbotes beim Verbotsgesetz: „Denn dabei handelt es sich um strafbare Handlungen, welche die Gesetze der Menschlichkeit so gröblich verletzen, dass solchen Rechtsbrechern kein Anspruch auf die Garantiefunktion des Tatbestandes zukommt.“[2]
Im Zuge einer umfassenden Novelle des Jahres 1947[3] wurde das Gesetz in Verbotsgesetz 1947 umbenannt.
Die bisher letzte Änderung, welche unter anderem die Strafrahmen gesenkt hat, fand im Jahr 1992 statt (Stand Dezember 2017). Das Verbotsgesetz verbietet unter anderem bei Strafe jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus, die meist verkürzend als „Wiederbetätigung“ bezeichnet wird. Als „politische Delikte“ fallen die Straftatbestände des Verbotsgesetzes in die ausdrückliche Zuständigkeit der Geschworenengerichte. Das Gesetz steht, anders als andere Normen des Nebenstrafrechts und auch anders als das Strafgesetzbuch selbst, in Verfassungsrang.