Nachbau (Saatgut)
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Nachbau ist eine Form der Saatgutgewinnung durch Landwirte im eigenen Betrieb: Das so erzeugte Saatgut wird als „Nachbau“, zum Nachbau geeignete Sorten werden als „samenfest“ bezeichnet.
Nach § 10a des bundesdeutschen Sortenschutzgesetzes ist Nachbau „Erntegut, das ein Landwirt durch Anbau von Vermehrungsmaterial (...) im eigenen Betrieb gewonnen hat und dort als Vermehrungsmaterial verwendet“. Der Nachbau sortenrechtlich geschützten Saatguts ist gestattet („Landwirteprivileg“), wenn der Landwirt an den Inhaber des Sortenrechts eine „Nachbaugebühr“ zahlt und ihm gegenüber gewissen Auskunftspflichten nachkommt. Kleinlandwirte sind von der Nachbaugebührenpflicht befreit.[1]