Einbürgerung
Erwerb einer Staatsbürgerschaft, nicht zum Zeitpunkt der Geburt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit. Für das Heimischwerden fremder Species (Biologie) siehe Neobiota.
Unter einer Einbürgerung, auch Naturalisation, wird der Erwerb einer Staatsbürgerschaft durch einen Exekutivakt verstanden, d. h. auf Antrag des Bewerbers bei der in dem jeweiligen Land zuständigen Behörde.