Ordnungsbehörde
Behörde mit Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Ordnungsbehörde (in Bayern und Sachsen-Anhalt Sicherheitsbehörde genannt) hat, wie die Polizei, die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie wird deshalb auch als Verwaltungspolizei oder als Polizei im materiellen Sinne bezeichnet.