Ortsvorsteher
Vertreter eines nicht selbständigen Ortes gegenüber der zuständigen Gemeinde (D und A) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Ortsvorsteher ist ein Vertreter eines nicht selbständigen Ortes gegenüber der zuständigen Gemeinde. Die Funktion des Ortsvorstehers gibt es in mehreren Bundesländern Deutschlands und Österreichs. Die rechtliche Stellung des Ortsvorstehers ist dabei unterschiedlich. In Liechtenstein entspricht der Ortsvorsteher dem deutschen Bürgermeister.