Otto Küster
deutscher Jurist und Antifaschist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Otto Küster (* 4. Januar 1907 in Stuttgart; † 7. März 1989 ebenda) war ein deutscher Jurist, Antifaschist und engagierter Christ, der sich nach 1945 insbesondere um die deutsche Wiedergutmachung verdient machte.
Das Land Baden-Württemberg entfernte ihn 1954 aus dem Staatsdienst, weil er zu unbequem geworden war. Sein 1955 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gehaltenes Plädoyer im Prozess gegen die I. G. Farben ist, unter dem Titel Das Minimum der Menschlichkeit, in die Rechtsgeschichte eingegangen.[1]