Liste der Prioritären Arten von gemeinschaftlichem Interesse
besonders Geschütze Art nach der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Unter den Art von gemeinschaftlichem Interesse werden in der Europäischen Union bestimmte Tier- und Pflanzenarten als prioritär geführt. Es handelt sich um Arten für die die Europäische Union angesichts der globalen Verbreitung eine besondere Verantwortung trägt und die angesichts einer starken Bedrohung zügig Schutzmaßnahmen einzuleiten sind. Prioritäre Arten werden im Anhang II der FFH-Richtlinie geführt und dort mit dem Symbol „*“ gekennzeichnet. Die Einleitung von Maßnahmen zum Schutz prioritärer Arten wird als gemeinsame Aufgabe aller Mitgliedsstaaten angesehen.
Im Folgenden sind alle Prioritären Arten von Gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet (Stand: 1. Januar 2007). Arten, die auch in deutschen oder österreichischen FFH-Gebieten gemeldet sind, sind mit D bzw. A gekennzeichnet.