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Rathaus

deutschsprachiger Begriff für den Profanbau und Sitz einer Gemeindeverwaltung, für den allgemeinen Begriff verwende Q25550691 / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Ein Rathaus ist ein meist repräsentatives Gebäude und (Haupt-)Verwaltungssitz einer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Es ist in der Regel Sitzungs- und Tagungsort des Gemeinde- oder Stadtrates. In den deutschen Stadtstaaten dient es auch als Sitz des Landesparlamentes.

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Das neugotische Wiener Rathaus
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Das Basler Rathaus in der Form nach der Erweiterung von 1904.
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Stadshuset Stockholm (1911–23)

Als Verwaltungssitz beherbergt das Rathaus oft mehrere oder alle kommunalen Behörden (Ämter) wie das Einwohnermeldeamt oder das Standesamt. Bisweilen sind einzelne Behörden räumlich ausgelagert oder es sind wenigstens für den Publikumsverkehr zusätzlich Bürgerämter eingerichtet. Oftmals handelt es sich um alte, denkmalgeschützte Gebäude und der namensgebende Stadt- oder Gemeinderat tagt oft außerhalb des Rathauses, um etwa mobiltätseingeschränkten Ratsleuten und Zuschauern eine Teilnahme zu ermöglichen.