Rechtstatsachenforschung
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Die Rechtstatsachenforschung untersucht die tatsächlichen Erscheinungs- und Verwirklichungsformen des Rechts im sozialen Leben. Dieses Teilgebiet der Rechtswissenschaften bedient sich häufig der Methoden der empirischen Sozialforschung.
Die Anwendungsbereiche dieser Forschungsrichtung sind vielfältig und betreffen nahezu alle Lebensbereiche. Deren Ergebnisse sind für die Rechtspolitik eine wesentliche Orientierungshilfe.
Ursprünglich waren mit Rechtstatsachen jene Tatsachen gemeint, die „hinter den Normen“ stehen, jene Erscheinungsformen, in denen das Recht in der gesellschaftlichen Praxis tatsächlich zur Erscheinung gebracht wird. Die neuere Rechtssoziologie hat diesen Begriff aufgegriffen.