Wirksamkeit (Recht)
Rechtswirksamsein / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.
Sie betrifft privatrechtliche rechtsgeschäftliche Willenserklärungen (insbesondere bei Abschluss oder Änderung von Verträgen und rechtsgestaltenden Handlungen, etwa Mahnungen und Kündigungen); ferner, im öffentlichen Recht, normsetzende Akte (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) und Einzelakte (Verwaltungsakte, insbesondere behördliche Genehmigungen oder Untersagungsverfügungen).
Die Wirksamkeit hängt je nach Art des Rechtsakts von bestimmten formellen und materiellen Voraussetzungen ab. Fehlen diese Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen Ermächtigungen, ist der Rechtsakt unwirksam.