Teilen Kärntens und der Steiermark, dem Krain, dem gesamten Kronland Küstenland (mit Triest), Dalmatien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Slawonien mit
Reichsrats beschlossen und vom Kaiser genehmigt wurde. 1907 und 1911 fanden daher Reichsratswahlen nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Männerwahlrecht