des Kaisertums Österreich und von 1867 bis 1918 das Parlament der cisleithanischen Reichshälfte der nunmehrigen Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Er bestand
war auf Grund seiner Bevölkerungszahl das Kronland mit der kleinsten Zahl an Abgeordneten. Reichsratswahlen nach dem neuen Wahlrecht fanden 1907 und 1911
Oberstlandmarschall (= Landtagsvorsitzenden und Leiter der vom Kronland eingesetzten Landesverwaltung) ernannt. 1870 wurde er vom Kaiser als Landespräsident (= Statthalter)