Reichstagspräsident (Weimarer Republik)
Vorsitzender des Reichstages in der Weimarer Republik / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Reichstagspräsident war ein politisches Amt in der Weimarer Republik.[1] Das Amt wurde durch die nach Art. 26 S2 der Weimarer Reichsverfassung beschlossene Geschäftsordnung des Reichstags geschaffen. Gewählt wurde der Präsident auf Vorschlag der größten Fraktion durch die Mitglieder des Hauses. Der Präsident blieb im Amt, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Ein Amt mit derselben Bezeichnung gab es schon im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich.