Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
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Die Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung) (kurz Niederspannungsrichtlinie) ist neben der EMV-Richtlinie das wichtigste Regelungsinstrument für die Sicherheit elektrisch betriebener Geräte.
Schnelle Fakten Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein., Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union ...
Richtlinie 2014/35/EU | |
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Titel: | Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Niederspannungsrichtlinie |
Geltungsbereich: | EWR |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
19. April 2016 |
Umgesetzt durch: | Verordnung über elektrische Betriebsmittel (Deutschland) |
Fundstelle: | ABl. L 96 vom 29. März 2014, S. 357–374 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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