Richtlinie 95/16/EG über Aufzüge
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Die Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 über Aufzüge ist ein zentraler Rechtsakt der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Sicherheitsstandards für Aufzugsanlagen innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu harmonisieren. Diese Richtlinie, auch bekannt als Aufzugsrichtlinie, wurde entwickelt, um den freien Warenverkehr im Bereich der Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile zu erleichtern und ein hohes Sicherheitsniveau für Benutzer und Wartungspersonal zu gewährleisten.
Schnelle Fakten Regelung ist außer Kraft getreten., Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union ...
![]() Richtlinie 95/16/EG | |
---|---|
Titel: | Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Aufzugsrichtlinie |
Geltungsbereich: | EU |
Rechtsmaterie: | Arbeitsschutzrecht, Gefahrenabwehrrecht |
Grundlage: | Artikel 100a EGV |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Inkrafttreten: | 27. September 1995 |
Anzuwenden ab: | 1. Juli 1999 |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
1. Januar 1997 |
Umgesetzt durch: | Deutschland Aufzugsverordnung Österreich u. a. Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996, Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 |
Ersetzt durch: | Richtlinie 2014/33/EU |
Außerkrafttreten: | 20. April 2016 |
Fundstelle: | ABl. L 213 vom 7.9.1995, S. 1–31 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Schließen