Die Richtlinie98/24/EG ist eine Europäische Richtlinie durch die Mindestanforderungen für den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von Arbeitnehmer
Die Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle (inoffiziell Abfallrahmenrichtlinie) macht als Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft den
biologische Grenzwerte (BGW) können gemäß der Richtlinie98/24/EG von der EU-Kommission festgelegt werden. Die Richtlinie definiert den Arbeitsplatzgrenzwert als
Die Richtlinie 92/58/EWG ist eine Europäische Richtlinie, die als neunte Einzelrichtlinie zur Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) ergänzend
angenommen und trat am 17. Juli 2012 in Kraft. Die Verordnung ersetzt die Richtlinie98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über