der genannten Richtlinie (für die definierte Produktart) aufgenommen wurden. Gemäß Übergangsregelung (Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie98/8/EG) war das Inverkehrbringen
angenommen und trat am 17. Juli 2012 in Kraft. Die Verordnung ersetzt die Richtlinie98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über
durch Hemmung der Cholinesterase. Gemäß europäischer Gesetzgebung (Richtlinie98/8/EG vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten)