RoHS-Richtlinien
EU-Richtlinie für gefährliche Stoffe / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die EU-Richtlinie 2011/65/EU dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) löste am 3. Januar 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ab. Beide Richtlinien werden inoffiziell mit RoHS abgekürzt (englisch Restriction of Hazardous Substances ‚Beschränkung [der Verwendung bestimmter] gefährlicher Stoffe‘).
Schnelle Fakten Richtlinie 2011/65/EU, Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. ...
Richtlinie 2011/65/EU | |
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Titel: | Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | RoHS 2 |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht, Chemikalienrecht |
Grundlage: | AEUV, insbesondere Artikel 114 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 3. Januar 2013 |
Fundstelle: | ABl. L, Nr. 174, 1. Juli 2011, S. 88–110 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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Schnelle Fakten Richtlinie 2002/95/EG, Regelung ist außer Kraft getreten. ...
Richtlinie 2002/95/EG | |
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Titel: | Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | RoHS 1 |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht, Chemikalienrecht |
Grundlage: | EGV, insbesondere Artikel 95 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 13. August 2004 |
Fundstelle: | ABl. L, Nr. 37, 13. Februar 2003, S. 19–23 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
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