Sachgesamtheit
mehrere selbständige Sachen, die unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die zivilrechtliche Sachgesamtheit. Für die Sachgesamtheit in Architektur und Städtebau siehe Bauensemble.
Sachgesamtheit (im BGB Sachinbegriff) ist in der Rechtswissenschaft die Bezeichnung für mehrere selbständige Sachen, die durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden sind, ihren Wert nur als Einheit entfalten können und die in der Verkehrsanschauung unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden.