Scheckprozess
Unterart des Urkundenprozesses im deutschen Zivilprozess / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Scheckprozess ist im deutschen Zivilprozessrecht eine Unterart des Urkundenprozesses. Er stellt gegenüber dem normalen Zivilprozess ein vereinfachtes und damit auch schnelleres Verfahren dar. Der Scheckprozess ist in § 605a Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Auf ihn sind entsprechend die Vorschriften über den Wechselprozess, insbesondere die Regelungen zum Gerichtsstand (§ 603 ZPO), zur kurzen, 24-stündigen Ladungsfrist (§ 604 ZPO) und den Beweisvorschriften (§ 605 ZPO), anzuwenden.