Schlichtung
außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den rechtlichen Begriff; zu weiteren Bedeutungen siehe Schlichten.
Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird.