Schlüsselgewalt
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Die Schlüsselgewalt als familienrechtlicher Begriff bezeichnet das Recht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen, auch mit Wirkung für oder gegen den anderen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner durchzuführen. Das bedeutet, dass der Gläubiger eines Geldbetrages diesen auch von dem anderen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner fordern kann. Das deutsche Zivilrecht regelt sie in § 1357 BGB, das österreichische Zivilrecht in § 96 ABGB für Ehegatten und in § 10 EPG für eingetragene Partner.
Historisch geht die Schlüsselgewalt bis in die Antike zurück. Im Mittelalter trugen verheiratete Frauen einen Schlüsselbund als sichtbares Zeichen ihres Rechtes. Es war besonders für Ehefrauen bedeutungsvoll, da sie außerhalb der Schlüsselgewalt für verpflichtende Rechtsgeschäfte unter der Vormundschaft ihres Ehemannes standen.
Im weitesten Sinne bezeichnet die Schlüsselgewalt eine eingeschränkte, übertragbare Verfügungsgewalt.