Schuld (Privatrecht)
Leistungspflicht des Schuldners gegenüber dem Gläubiger einer Forderung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Schuld bedeutet im Privatrecht die von einem Schuldner gegenüber seinem Gläubiger übernommene Leistungspflicht (Schuldpflicht). Das Nichtbestehen einer solchen Verpflichtung wird als Nichtschuld bezeichnet.