Sozialleistung
staatliche Dienst-, Sach- und Geldleistungen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Sozialleistung?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (§ 11 SGB I).
Die allgemeinen Vorschriften über die verschiedenen Leistungsarten, die zuständigen Leistungsträger und die Grundsätze der Leistungserbringung sind im Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) geregelt, für das Verwaltungsverfahren und den Sozialdatenschutz gilt das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).
Für die einzelnen Sozialleistungen enthalten die weiteren Sozialgesetzbücher (SGB II, III, V bis IX, XI, XII und XIV) besondere Bestimmungen, etwa über die Anspruchsvoraussetzungen, den Leistungsumfang und die Finanzierung.