Störerhaftung
Begriff aus dem deutschen Recht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Störerhaftung wird im deutschen Recht die Haftung eines Störers als Handlungsstörer, Zustandsstörer oder Mitstörer bezeichnet, welche allgemeine Vorschriften im Sachenrecht (§ 1004 BGB) sowie des Verwaltungsrechts regeln.