Staatsorganisationsrecht
Teilgebiet des Staatsrechts in Deutschland / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Staatsorganisationsrecht bezeichnet in Deutschland ein Teilgebiet des Staatsrechts. Es regelt Aufbau und Funktionsweise der Staatsorgane.
Neben den Grundrechten ist das Staatsorganisationsrecht üblicherweise der zweite Hauptteil moderner Verfassungen (siehe auch: Staatsorganisation).
Zum Staatsorganisationsrecht gehören:
- Regelungen über die obersten Staatsorgane
- das Wahlrecht
- das Parteiengesetz
sowie weitere Gesetze.