Strafverteidiger (Deutschland)
dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite stehender rechtlicher Beistand / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Strafverteidiger ist ein dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite stehender rechtlicher Beistand. In der deutschen Strafprozessordnung (StPO) wird er als Verteidiger bezeichnet.
Das Recht eines jeden Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers ist in § 137 StPO (Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers) normiert.