Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 (am 21. Juni 1973 in Kraft getreten) wurde die Einrichtung Ständiger Vertretungen (StäV) beschlossen (Artikel 8).