Kammergut
unveräußerliches Reichsgut zur Nutzung durch den Amtsinhaber für die Dauer des Amtes / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Kammergut (auch Kameralgut oder Tafelgut) ist ein veralteter Rechtsbegriff, der das Eigentum von Königen, Kaisern oder Fürsten beschrieb.