Tendenzbetrieb
Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Tendenzbetrieb, auch Tendenzunternehmen, ist ein Betrieb, bei dem die ökonomische Orientierung (Gewinnerzielung) nicht im Vordergrund steht, sondern politische, erzieherische, wissenschaftliche, künstlerische oder ähnliche Ziele. Er ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht, dem Recht der grundlegenden Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung.