Tochtergesellschaft
rechtlich eigenständiges, aber wirtschaftlich unselbstständiges Unternehmen / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Tochtergesellschaft (auch Tochterunternehmen; englisch subsidiary), kurz auch Tochter genannt, ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen) verbunden ist und unter dessen Leitung steht.
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